Das Melderegister ist in Deutschland ein amtliches Verzeichnis, in dem erfasst wird, wo sich Personen vorübergehend oder dauerhaft aufhalten. In Deutschland unterliegt jede Person der Meldepflicht.
Jeder kann beim zuständigen Einwohnermeldeamt begründet anfragen, wo eine Person gemeldet ist. Auch für die private Suche nach verschollenen Freunden, ehemaligen Klassenkameraden bis zu Familienangehörigen ist über eine Melderegisterauskunft möglich. Oder gewerbliche Suche (meistens Suche nach einem Schuldner).
Jedes Einwohnermeldeamt erhebt für die Melderegisterauskünfte unterschiedliche Gebühren. Auch die Dauer der Bearbeitung variiert ebenfalls zwischen den Meldebehörden erheblich: Sie reicht von oft weniger als 24 Stunden bis hin zu (in seltenen Fällen) mehreren Wochen. Archivauskünfte dauern meistens länger, als normale Auskünfte.
In Berlin kostet eine Auskunft nur 9,80€ und geht recht schnell.
Nein.
Diese Möglichkeit wird in Deutschland nicht angeboten.
Solange keine Auskunftssperre (zum Beispiel bei Stalking-Opfern) vorliegt, erhalten Sie die neue Anschrift zusammen mit dem neuen Familiennamen.
Sollte die Person bereits verstorben sein, erhalten Sie (sofern wir diese Informationen bekommen) das Sterbedatum und die letzte gemeldete Adresse.
Oft reicht eine normale Einwohnermeldeamtsanfrage nicht aus, da ältere Melderegisterauskünfte nur über eine Archivanfrage möglich sind. Das Problem ist, das Archivanfragen nicht online gestellt werden können. Der Zeitraum, ab wann Melderegisterdaten nicht mehr über eine normale Einwohnermeldeamtsauskunft online verfügbar sind, ist von Einwohnermeldeamt zu Einwohnermeldeamt sehr unterschiedlich. Es gibt leider viele Ämter, die nur 5 Jahre online speichern. Alles was älter ist, wird nur über eine Archivauskunft gefunden. Die meisten Ämter speichern aber die Daten mind. 10-20 Jahre lang. In München sind die Daten sogar seit 1970 über eine normale Anfrage verfügbar.
Bei Einwohnermeldeamt24 ist (im Gegensatz zu fast allen anderen Anbietern) auch möglich online eine Archivsuchanfrage zu stellen. Daher finden wir auch Adressen, die sonst so gut wie unauffindbar sind.
Weitere Informationen zur Archivauskunft finden sie hier.
Das deutsche Personenstandsgesetz (StGB) regelt die Registrierung von Geburten, Sterbefällen, Eheschließungen und Scheidungen. Dazu gehört die Erfassung grundlegender personenbezogener Daten wie der vollständige Name, das Geburtsdatum, das Geschlecht, der Wohnort, die Namen der Eltern und der Mädchenname usw.
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